Als Grundsatz für den Vertragsgegenstand des Gemüseabos gilt das solidarische Prinzip. Mit abschließen dieses Abos erklärt sich der Haushalt bereit, dieses Prinzip vollumfänglich zu unterstützen.
Dazu gehört:
- die Berechnung des wöchentlichen Betrags basierend auf Kosten für Jungpflanzen, Material, Pacht und Lohnkosten – auf dem marktüblichen Preis
- Ernteausfälle durch höhere Gewalt, werden von der Gemeinschaft getragen, ohne Ersatzanspruch
- die Ermöglichung genauer Mengenplanung durch saisonale Verbindlichkeit zur Vermeidung von Überschüssen
- dass der Haushalt jederzeit Einblick in den Anbau nehmen und Verbesserungsvorschläge einbringen kann.